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FAQ

Die Informationen auf dieser Seite gelten nicht als rechtliche Beratung. Sie werden allein zu Informationszwecken bereitgestellt. Aufgrund ihrer Kürze können diese Informationen komplexe rechtliche Probleme nur allgemein tangieren. Die hier angeführten Informationen betreffen möglicherweise Ihre persönliche Situation nicht. Wenn Sie vorhaben, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, sichern Sie sich bitte die Dienste eines Patent Agenten oder Patentanwalts.

F. Was ist der Unterschied zwischen einem Patent Agent und einem Patentanwalt?

A. Patent Agents und Patentanwälte sind beide Patentspezialisten. Beide sind zum Verfolgen von Patentanmeldungen vor dem USPTO gleichberechtigt. Es dürfen jedoch nur Patentanwälte Beratung über Patentverletzung erteilen, einen Klienten vor Gericht vertreten oder eine Lizenzvereinbarung ausarbeiten. Wenn Ihre Bedürfnisse auf Patentverfolgung beschränkt sind, können Sie bedeutende Kosten sparen, wenn Sie dazu einen Patent Agent verwenden.

F. Wie erhalte ich ein Patent in mehreren Ländern?

A. Das USPTO gibt unter der folgenden Adresse einen kurzen Überblick:

http://www.uspto.gov/patents-getting-started/international-protection/protecting-intellectual-property-rights-ipr

Im Grunde genommen muss der Patentschutz in jedem Land mit einer eigenen Patentanmeldung beantragt werden. Die meisten Länder sind jedoch Unterzeichner des Vertrags über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT), durch den der Prozess zur Erreichen dieser einzelnen nationalen Patente rationalisiert wird. Eine ordnungsgemäß eingereichte PCT-Anmeldung kann Teil des Prozesses zum Erreichen von Patentschutz in diesen Ländern sein.

Patentschutz kann in westeuropäischen Ländern mittels eines Einzelverfahrens vor dem Europäischen Patentamt erhalten werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Pariser Konvention.

F. Was kostet es, ein Patent zu verfolgen?

A. Beim Verfolgen eines Patents gibt es grundsätzlich zwei Kostenkategorien. Kategorie eins besteht aus den Kosten, die bei der Vorbereitung des Patents auflaufen (einschließlich der Leistungen des Patentpraktikers). Die zweite Kategorie sind die Gebühren, die an das USPTO gezahlt werden müssen. Eine Liste der USPTO-Gebühren finden Sie unter: http://www.uspto.gov/learning-and-resources/fees-and-payment/uspto-fee-schedule

F. Was ist der America Invents Act (AIA)?

A. Der AIA stellt eine umfassende Überholung des Patentgesetzes der Vereinigten Staaten dar, die im September 2012 veröffentlicht wurde. Obwohl er das Verfahren zur Patentanmeldung in vielen Aspekten vereinfacht hat, hat er ihn in anderen auch komplizierter gemacht. Im Allgemeinen fallen vor dem März 2013 eingereichte Patentanmeldungen mit manchen Ausnahmen unter das bis dahin geltende Gesetz. Manche der vom AIA eingeführten Änderungen: