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Joseph Schreiner Präsentation auf der American Association for the Advancement of Science

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Joseph Schreiner, Patent Agent bietet die folgenden Patentverfolgungsdienste innerhalb und außerhalb der USA Einzelpersonen, Organisationen und Patentanwaltskanzleien an:

Diese Patentverfolgungsdienste umfassen folgende Leistungen:

Ich biete meine Dienste Einzelpersonen, Organisationen und Patentanwaltskanzleien außerhalb der Vereinigten Staaten an, deren Sprache Deutsch, Französisch oder Spanisch ist. Ich reiche in diesen Sprachen verfasste US-fremde Patentanmeldungen bei dem USPTO ein. Ich bringe ebenso PCT-Anmeldungen in diesen Sprachen auf eine nationale Ebene in den USA. Ich vertrete Sie als Ihr Agent in den Vereinigten Staaten vor dem USPTO.

Für in den USA basierte Einzelpersonen, Organisationen und Patentanwaltskanzleien spezialisiere ich mich auf Patente in den Bereichen Medizin, medizinische Geräte, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Biotechnologie, Computer und Software.

Meine Fähigkeit, vier Sprachen lesen zu können, versetzt mich in die einzigartige Lage, die Ergebnisse von Patentrecherchen in mehreren Fremdsprachen zu integrieren. Ich kann Patente, Patentanmeldungen, Anmeldungsverläufe, Stand der Technik, Patentrechtsverfahren und patentbezogene Korrespondenz von Deutsch, Französisch und Spanisch ins Englische übersetzen. Ich kann Ihre nicht-englische Patentanmeldung vor dem USPTO vertreten.

Sind Sie in Chicago, IL, USA, basiert? Dann können wir ein persönliches Gespräch arrangieren, bei dem wir Ihre Erfindung und die geeignete Patentverfolgung besprechen können.

Sind Sie ein Kleinunternehmen gemäß der Definition des USPTO? Oder sind Sie ein Mikrounternehmen? Wenn das der Fall sein sollte, so haben Sie ein Anrecht auf eine Verringerung der Gebühren mancher Transaktionen mit dem USPTO. Wir können diese Möglichkeit in unserer ersten Besprechung diskutieren.

Haben Sie Bedenken, Ihre Erfindung offen zu besprechen? Laut Vorschrift des USPTO müssen Patent Agents und Patentanwälte die Vertraulichkeit aller ihnen offengelegten Informationen bewahren, selbst wenn keine geschäftliche Beziehung vorliegt. Dennoch bin ich jederzeit bereit, vor Beginn der Besprechung von Erfindungen eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Wenn Sie keine vorgefertigte Vertraulichkeitsvereinbarung haben, stelle ich gern eine zur Verfügung.